Begriff
Auftragsverarbeitung
Auch: AVV, Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO, mit dem ein Maklerbüro uns erlaubt, personenbezogene Daten in seinem Auftrag zu verarbeiten.
Wenn ein Büro Kontaktdaten in die Plattform gibt, bleibt es dafür verantwortlich; wir verarbeiten sie in seinem Auftrag. Genau das regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag: was verarbeitet wird, wozu, wie lange, mit welchen Schutzmassnahmen und wer noch beteiligt ist.
Der Vertrag gehört bei uns zum Vertrag und nicht zum Aufpreis. Die Liste der beteiligten Dienste (Unterauftragsverarbeiter) ist öffentlich und wird bei jeder Änderung nachgezogen.