Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Umfassende B2B-AGB der REOSA-Plattform mit Leistungsbeschreibung aller Systeme, Plänen und Credits, Zahlungs- und Mahnwesen, Marktplatz- und Vendor-Regelungen, KI-Haftung, IP-Rechten und Kündigung.
- Stand
- Version
- 1.0
- Zuletzt geprüft
- § 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien, Begriffe
- § 2 Adressatenkreis, Unternehmereigenschaft, Eigenverantwortung
- § 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- § 4 Vertragsschluss, Registrierung, Testphase
- § 5 Pläne, Sitze und Preise
- § 6 Credits und deren Abrechnung
- § 7 Zahlungsbedingungen, Verzug, Mahnwesen und Sperrung
- § 8 Steuern
- § 9 Preis- und Leistungsänderungen, Bestandsschutz, Planwechsel
- § 10 Marktplatz und Werkzeuge von Drittanbietern
- § 11 KI-gestützte Werkzeuge und Ergebnisse
- § 12 Pflichten der Kund:innen und zulässige Nutzung
- § 13 Rechte an Inhalten und Schutzrechte
- § 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- § 15 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
- § 16 Gewährleistung und Haftung
- § 17 Laufzeit, Kündigung, Datenexport und Löschung
- § 18 Vertraulichkeit
- § 19 Meldepflichten des Plattformbetreibers
- § 20 Referenznennung
- § 21 Kommunikation und elektronische Zustellung
- § 22 Änderungen dieser AGB
- § 23 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln den kommerziellen Vertrag über die Nutzung der REOSA-Plattform (Leistung, Pläne, Credits, Zahlung, Laufzeit, Haftung und Kündigung). Die Regeln zum zulässigen Gebrauch und zum Nutzerverhalten ergeben sich ergänzend aus den Nutzungsbedingungen. Stand und Version dieser Fassung sind im Kopf dieser Seite ausgewiesen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien, Begriffe#
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform REOSA (Arbeitstitel, Produktmarke der Dachmarke REOS, Real Estate Online Solutions) zwischen
Real Estate Online Solutions, Inhaber: Peter Wolkersdorfer, Oskar-von-Miller-Straße 42 1/2, 86199 Augsburg, Deutschland (nachfolgend "Anbieter", "wir")
und dem Kunden (nachfolgend "Kunde", "Sie" oder "Tenant").
(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Ergänzend gelten die im Bestellprozess angezeigten Plan- und Leistungsangaben, die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung, der Auftragsverarbeitungsvertrag und, bei Nutzung von Werkzeugen Dritter, die jeweils gekennzeichneten Zusatzbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Nutzungsbedingungen gehen für kommerzielle und vertragsrechtliche Fragen diese AGB vor, für Fragen des zulässigen Gebrauchs die Nutzungsbedingungen.
(4) Begriffe:
- Tenant: die Kundeninstanz der Plattform mit eigener Subdomain oder Domain und eigenen Daten.
- Mitglied (Member): eine dem Tenant zugeordnete natürliche Person mit eigenem Zugang.
- Tool / Modul: ein einzelnes Werkzeug der Plattform.
- Credit: die interne Recheneinheit für KI-intensive Aktionen.
- Vendor: ein Drittanbieter, der Werkzeuge über den Marktplatz bereitstellt.
§ 2 Adressatenkreis, Unternehmereigenschaft, Eigenverantwortung#
(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Immobilienmakler:innen und Maklerunternehmen im DACH-Raum. Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie den Vertrag in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen.
(2) Sofern im Einzelfall ausnahmsweise eine Verbrauchereigenschaft vorliegt (etwa bei Solo-Selbständigen in bestimmten Konstellationen), gilt ergänzend die Widerrufsbelehrung. Ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Plattform ergänzt bestehende CRM- und Portalsysteme, ersetzt diese jedoch nicht. Sie ist kein CRM, kein Immobilienportal und keine Rechts- oder Steuerberatung.
(4) Die Einhaltung berufsrechtlicher und gewerberechtlicher Vorgaben, insbesondere der Erlaubnispflicht nach § 34c GewO, der Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie sämtlicher makler- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben, liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. Die Plattform stellt hierfür lediglich Hilfsmittel bereit und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit Ihrer konkreten Nutzung.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung#
(1) Wir stellen dem Kunden eine mandantenfähige, white-label-fähige Software-as-a-Service-Plattform mit KI-gestützten und geschäftlichen Werkzeugen zur Nutzung über das Internet bereit. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan.
(2) Die Plattform umfasst insbesondere die folgenden Systeme, soweit im jeweiligen Plan enthalten und freigeschaltet:
a) White-Label-Tenant-Plattform mit eigener Instanz, eigenem Branding und der Möglichkeit, dass Endkund:innen des Kunden die Herkunft der Software nicht sehen.
b) Domains und Routing: Bereitstellung über eine Subdomain (kunde.reosa.de), eine eigene Subdomain per CNAME oder eine vollständige eigene Domain, je nach Plan.
c) Theming- und Branding-Engine (Logo, Farben, Schriften, Wording).
d) Werkzeuge (Tools/Module), die pro Tenant installierbar und konfigurierbar sind, darunter KI-Werkzeuge (zum Beispiel Exposé-Erstellung, virtuelles Homestaging, Grundriss-Erkennung) und geschäftliche Werkzeuge (zum Beispiel der kostenfreie Zugangsdaten-Tresor).
e) Marktplatz zur Entdeckung, Installation und Verwaltung von Werkzeugen, einschließlich Werkzeugen von Drittanbietern (siehe § 10).
f) Plattform-SDK als technische Schnittstelle zwischen Werkzeugen und Plattform.
g) Öffentliche Schnittstelle (API) nach Maßgabe des Plans.
h) Assistant: ein tenant-eigener KI-Assistent mit eigenem Wissensspeicher, dessen Nutzung token- beziehungsweise creditbasiert abgerechnet wird.
i) Credit-System als Abrechnungseinheit für KI-intensive Aktionen (siehe § 6).
j) Speicher: Plattform-Speicher sowie die Möglichkeit, einen eigenen Speicher zu hinterlegen (BYO-Storage).
k) BYOK (eigener KI-Schlüssel): Nutzung eigener KI-Anbieter-Schlüssel ohne Verbrauch von Credits.
l) Rollen- und Rechteverwaltung (RBAC) sowie ein Prüfprotokoll (Audit-Log).
(3) Die konkrete Ausgestaltung, die verfügbaren Werkzeuge und die technischen Voraussetzungen ergeben sich aus der Produktdokumentation unter docs.reosa.de und aus der Beschreibung im Marktplatz. Wir entwickeln die Plattform fortlaufend weiter; einzelne Werkzeuge können hinzukommen, geändert oder eingestellt werden (siehe § 9).
(4) Werkzeuge, die sich noch in Entwicklung befinden, sind als solche gekennzeichnet ("coming soon"). Ein Anspruch auf Bereitstellung eines angekündigten Werkzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, Testphase#
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem Sie sich registrieren, einen Plan auswählen und den kostenpflichtigen Bestellvorgang abschließen. Die Darstellung der Pläne stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Testphase (Trial): Wir bieten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen an. Die Testphase erfordert die Hinterlegung eines Zahlungsmittels; während der Testphase erfolgt keine Belastung. Die Testphase umfasst ein einmaliges Startguthaben von 200 Credits, eine eigene, kleinere Speicher-Quota sowie im Übrigen die Grenzen des Standard-Plans, jedoch ohne eigene Custom-Domain und ohne eigene Branding-Assets (Logo/Favicon). Die Testphase kann pro Kunde nur einmal in Anspruch genommen werden; wir prüfen dies anhand von E-Mail-Adresse, Zahlungsmittel und Kundenkennung.
(4) Ohne rechtzeitige Kündigung wandelt sich die Testphase am Ende des 14. Tages automatisch in den von Ihnen vorausgewählten kostenpflichtigen Plan um; ab diesem Zeitpunkt wird die vereinbarte Vergütung fällig. Für den Plan Max+ besteht keine Testphase; dessen Vertragsschluss erfolgt individuell.
§ 5 Pläne, Sitze und Preise#
(1) Die Plattform wird in Plänen mit unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten. Maßgeblich sind die im Bestellprozess angezeigten Werte. Zum Stand dieser Fassung gelten:
| Plan | Monatlich | Jährlich | Credits pro Monat | Enthaltene Sitze | Max. Sitze | Speicher |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Compact | 49 € | 490 € | 500 | 1 | 5 | 50 GB |
| Standard | 129 € | 1.290 € | 2.000 | 3 | 10 | 250 GB |
| Max | 279 € | 2.790 € | 5.000 | 5 | 20 | 1 TB |
| Max+ | ab 599 € (individuell) | individuell | individuell | individuell | individuell | 5 TB (verhandelbar) |
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro. Für Unternehmer verstehen sich die Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe § 8). Der Plan Max+ wird individuell vereinbart; alle dortigen Konditionen sind verhandelbar.
(3) Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlung gewähren wir einen Rabatt in Höhe von rund 17 Prozent (entspricht etwa zwei Freimonaten).
(4) Sitze (Seats): Jeder Plan enthält eine bestimmte Zahl an Sitzen. Zusätzliche Sitze sind bis zur Höchstzahl des Plans gegen einen Aufpreis von 19 € pro Sitz und Monat buchbar; jeder kostenpflichtige Sitz bringt ein eigenes monatliches Grundguthaben von 250 Credits mit. Wird die Höchstzahl der Sitze erreicht, ist ein Wechsel in einen höheren Plan erforderlich.
(5) Speicher-Kontingent: Jeder Plan enthält ein Speicher-Kontingent (Compact 50 GB, Standard 250 GB, Max 1 TB, Max+ 5 TB; die Testphase ein kleineres Kontingent). Verbraucht wird das Kontingent durch Tenant-Medien und Werkzeug-Ergebnisse; bestimmte Ausnahmen (etwa Branding-Assets und Nutzer-Profilbilder) zählen nicht dagegen. Ist das Kontingent erschöpft, können weitere Schreibvorgänge abgewiesen werden, bis Speicher freigegeben oder ein höheres Kontingent gebucht wird.
(6) Zusatzoptionen (etwa zusätzlicher Speicher, Priority-Support, SSO) sind gesondert buchbar und werden auf derselben Rechnung ausgewiesen.
§ 6 Credits und deren Abrechnung#
(1) Rechtliche Einordnung und Zweck Die Inanspruchnahme KI-intensiver Funktionen und Werkzeuge auf der Plattform wird über sogenannte Credits abgerechnet. Ein Credit stellt eine rein interne, virtuelle Recheneinheit dar, die der Umlegung der tatsächlichen Providerkosten dient. Der diesem System zugrunde liegende Kalkulationsmaßstab (aktuell ca. 0,02 € je Credit) entspricht nicht dem Verkaufspreis der Credits, sondern dient dem Anbieter ausschließlich zur internen Kostenkalkulation. Credits stellen kein elektronisches Geld, keine Währung und kein allgemeines Zahlungsmittel dar. Sie sind strikt an den jeweiligen Tenant gebunden, nicht auf Dritte übertragbar und können nicht in gesetzliche Zahlungsmittel zurückgetauscht oder ausbezahlt werden.
(2) Abrechnungsmechanismus (Reserve, Compute, Commit, Refund) Jede creditverbrauchende Aktion durchläuft ein automatisiertes, mehrstufiges Buchungsverfahren, um eine exakte Abrechnung zu gewährleisten:
- Reserve: Vor der Ausführung einer Aktion wird der voraussichtliche Höchstbetrag an Credits für den jeweiligen Vorgang temporär blockiert.
- Commit: Nach erfolgreicher Ausführung (Compute) wird ausschließlich der tatsächlich angefallene und gemessene Verbrauch endgültig vom Guthaben abgezogen. Ein etwaiger Überschuss der Reservierung wird dem Konto unmittelbar und automatisch wieder freigegeben.
- Refund: Schlägt eine Aktion aufgrund eines vom Anbieter oder dessen Drittanbietern (Vendors/Provider) zu vertretenden technischen Fehlers fehl, erfolgt eine vollständige Systemrückerstattung der reservierten Credits.
(3) Ausschluss des Erstattungsanspruchs bei inhaltlicher Abweichung Die vertragliche Leistung des Anbieters im Rahmen der Credit-Nutzung gilt mit der erfolgreichen technischen Generierung und Bereitstellung des Ergebnisses als erbracht. Ein Erstattungsanspruch für verbrauchte Credits ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern das KI-generierte Ergebnis:
- aufgrund einer ungenauen, fehlerhaften oder ungeeigneten Eingabe (Prompt) des Nutzers,
- aus inhaltlichen oder redaktionellen Gründen,
- oder aufgrund systemimmanenter KI-Abweichungen (sog. „Halluzinationen“)
- nicht den subjektiven Erwartungen des Kunden entspricht. Etwaige Erstattungen in solchen Fällen erfolgen ausschließlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(3a) Erschöpftes Speicherkontingent Ein Erstattungsanspruch besteht ebenfalls nicht, wenn ein technisch erfolgreich erzeugtes Ergebnis deshalb nicht dauerhaft im Dateispeicher abgelegt werden kann, weil das im gebuchten Plan enthaltene Speicherkontingent des Kunden erschöpft ist. Die Leistung des Anbieters ist mit der Generierung erbracht; die Bewirtschaftung des eigenen Speicherkontingents obliegt dem Kunden. Der Anbieter stellt das Ergebnis in diesem Fall für einen befristeten Zeitraum (derzeit 48 Stunden) zum Abruf bereit und weist auf die Frist hin. Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis gelöscht.
(4) Zuteilung, Verfall und Ausschluss des Übertrags Die in den jeweiligen Plänen inkludierten Credits („Plan-Credits“) sowie Credits aus wiederkehrenden Zusatzpaketen werden dem Tenant jeweils zu Beginn des monatlichen Abrechnungszeitraums bereitgestellt. Diese Einheiten sind ausschließlich für die Nutzung innerhalb der laufenden Abrechnungsperiode bestimmt. Nicht verbrauchte Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ersatzlos (Use-it-or-lose-it-Prinzip). Ein Übertrag von Restguthaben in Folgezeiträume (Rollover) findet nicht statt, sofern dies nicht individuell und in Schriftform abweichend vereinbart wurde. Gleiches gilt für Einmal-Pakete („Packs“), auf deren Gültigkeitszeitraum vor dem Kauf gesondert hingewiesen wird.
(5) Mehrverbrauch (Overage), Nachkauf und Kostenkontrolle Ist das Credit-Guthaben erschöpft, können KI-intensive Aktionen nicht mehr ausgeführt werden, bis neues Guthaben erworben wird. Dem Kunden stehen folgende Optionen zur Verfügung:
-
Packs: Der manuelle Zukauf von zusätzlichen Einmal- oder wiederkehrenden Paketen.
-
Extended Usage: Der Kunde kann in den Tenant-Einstellungen optional einen automatisierten Mehrverbrauch aktivieren. Diese Funktion ist standardmäßig deaktiviert. Bei Aktivierung wird der Verbrauch über das Plan-Kontingent hinaus erfasst und gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste (aktuell 0,045 € je Credit) nachträglich abgerechnet.
-
Zur Kostenkontrolle ist der Kunde berechtigt und angehalten, eine verbindliche monatliche Obergrenze in Euro festzulegen. Bei Erreichen dieses Limits wird der Mehrverbrauch technisch gesperrt.
(6) Nutzung eigener API-Schlüssel (Bring Your Own Key - BYOK) Sofern die Plattform für bestimmte Module die Hinterlegung eigener Zugangsdaten oder API-Schlüssel von KI-Drittanbietern zulässt, erfolgt die technische Abwicklung der Anfragen direkt über das System des jeweiligen Drittanbieters. In diesem Fall findet kein Verbrauch von Plattform-Credits des Anbieters statt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Abrechnung, die Absicherung seines Schlüssels sowie die Kostentragung gegenüber dem Drittanbieter. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Kosten, Schäden oder Datenverluste, die durch die Nutzung des eigenen Schlüssels (z. B. durch kompromittierte Keys, unzureichende Limits beim Drittanbieter oder Fehleingaben) entstehen.
(7) Missbrauchsprävention, Ratengrenzen und Limitierungen Zur Gewährleistung der Systemstabilität, zur fairen Ressourcenverteilung („Fair Use“) und zum Schutz vor Fehlkonfigurationen oder missbräuchlicher Nutzung behält sich der Anbieter das Recht vor, technische Obergrenzen für den Credit-Verbrauch oder die Anzahl der Anfragen (API-Calls) pro Tag, pro Monat oder pro Nutzer festzulegen („Rate Limiting“). Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, über die Rollen- und Rechteverwaltung (RBAC) der Plattform eigene Sub-Budgets und Verbrauchslimits für einzelne Mitglieder (Members) seines Tenants zu definieren.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Verzug, Mahnwesen und Sperrung#
(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Fällige Beträge werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit.
(2) Zahlungsverzug und Mahnstufen: Scheitert eine Zahlung, gilt der folgende Ablauf, gerechnet ab dem Tag des Fehlschlags (Tag 0):
- Tag 0: Hinweis auf die fehlgeschlagene Zahlung, voller Zugang.
- Tag 1 bis 3: automatische Wiederholungsversuche, voller Zugang.
- Tag 4: Warnung mit Ankündigung der Einschränkung, voller Zugang.
- Tag 7: Einschränkung des Zugangs auf einen Nur-Lese-Modus (Export und Aktualisierung des Zahlungsmittels bleiben möglich, Werkzeug-Ausführungen nicht).
- Tag 30: endgültige Auflösung des Kontos und Löschung nach Maßgabe des Datenschutzrechts.
(3) Eine Wiederherstellung des vollen Zugangs ist bis zur Auflösung jederzeit durch Aktualisierung des Zahlungsmittels und erfolgreichen Einzug möglich.
(4) Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben unberührt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
§ 8 Steuern#
(1) Der Anbieter unterliegt der Regelbesteuerung; die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG findet keine Anwendung. Alle Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wird länder- und statusabhängig automatisiert berechnet (Stripe Tax). Für Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der EU (außerhalb Deutschlands) kommt regelmäßig das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung; für Verbraucher innerhalb der EU gilt das One-Stop-Shop-Verfahren mit dem jeweiligen Landessteuersatz.
(2) Sie sind verpflichtet, Ihre steuerlichen Angaben (insbesondere Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zutreffend anzugeben. Die Prüfung erfolgt unter anderem über das VIES-System.
§ 9 Preis- und Leistungsänderungen, Bestandsschutz, Planwechsel#
(1) Preisänderungen: Erhöhen wir die Preise, gilt für Bestandskund:innen der bisherige Preis für mindestens 3 Monate fort. Eine Umstellung kündigen wir mit einer Frist von mindestens 30 Tagen an.
(2) Leistungsänderungen: Eine Reduzierung des Leistungsumfangs eines Plans gilt nur für Neukund:innen; Bestandskund:innen behalten die bisherigen Kontingente. Erweiterungen des Leistungsumfangs kommen allen Kund:innen des jeweiligen Plans zugute.
(3) Markenwechsel: Sollte die Produktmarke oder Domain künftig geändert werden (der Produktname REOSA ist ein Arbeitstitel), bleiben bestehende Verträge einschließlich der vereinbarten Preise unberührt.
(4) Planwechsel: Ein Wechsel in einen höheren Plan wird sofort wirksam und anteilig abgerechnet; anteilige Credits werden für die verbleibende Periode gutgeschrieben. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; die Credits der laufenden Periode werden dadurch nicht gekürzt. Die Zahl der Planwechsel kann je Abrechnungszeitraum begrenzt sein.
§ 10 Marktplatz und Werkzeuge von Drittanbietern#
(1) Über den Marktplatz können neben unseren eigenen Werkzeugen auch Werkzeuge von Drittanbietern (Vendors) bereitgestellt werden. Unsere eigenen Werkzeuge sind als solche gekennzeichnet.
(2) Verkäuferstellung: Wir sind gegenüber dem Kunden Verkäufer der über den Marktplatz bezogenen Werkzeuge. Der Vendor liefert das Werkzeug im Rahmen eines Vermittlungsmodells zu; zwischen dem Kunden und dem Vendor kommt kein unmittelbarer Vertrag zustande. Von den Erlösen eines Vendor-Werkzeugs behalten wir eine Plattformgebühr von 30 Prozent ein; 70 Prozent stehen dem Vendor zu.
(3) Verantwortung für Werkzeug-Ergebnisse: Für die fachliche und rechtliche Eignung der Ergebnisse eines Vendor-Werkzeugs ist der jeweilige Vendor verantwortlich. Vendors sind vertraglich verpflichtet, ihre Werkzeuge diskriminierungsfrei (AGG), wettbewerbskonform (UWG), datenschutzkonform und im Einklang mit der KI-Verordnung zu gestalten und aktiv zu pflegen. Unsere Haftung für die Qualität von Vendor-Werkzeugen ist nach Maßgabe des § 16 beschränkt.
(4) Fortführung bei Entfernung: Entfernt ein Vendor ein Werkzeug, für das aktive Bezieher bestehen, sind wir berechtigt, den Betrieb für bestehende Bezieher für eine Übergangszeit (in der Regel 12 Monate) fortzuführen und das Werkzeug erforderlichenfalls selbst zu übernehmen.
(5) Für Vendors gelten gesonderte Bedingungen (Vendor-Vereinbarung), die im Rahmen der Entwickler- und Vendor-Plattform (dev.reosa.de) geschlossen werden.
§ 11 KI-gestützte Werkzeuge und Ergebnisse#
(1) Keine Gewähr für Richtigkeit: KI-Systeme können unvollständige, fehlerhafte oder erfundene Inhalte erzeugen ("Halluzinationen"). Von Werkzeugen erzeugte Inhalte sind Vorschläge und Hilfestellungen und stellen keine geprüften Fach-, Rechts- oder Steuerdokumente dar. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit übernehmen wir nicht.
(2) Prüfpflicht: Sie sind verpflichtet, KI-Ergebnisse vor jeder Verwendung inhaltlich und rechtlich zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Bei rechtlich relevanten Texten (etwa Vertrags- oder Erklärungsvorlagen) empfehlen wir eine gesonderte fachkundige oder anwaltliche Prüfung. Wo Werkzeuge einen entsprechenden Hinweis oder eine Bestätigung vorsehen, ist dieser Hinweis Bestandteil des Ergebnisses und darf nicht entfernt werden.
(3) Kennzeichnung: KI-generierte Inhalte werden entsprechend der Transparenzpflicht des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gekennzeichnet. Bei Bildern und Videos, deren Inhalt durch ein KI-Modell erzeugt oder verändert wurde, erfolgt die Kennzeichnung maschinenlesbar in der Datei selbst. Diese Kennzeichnung ist zu erhalten. Ein absichtliches Entfernen der Kennzeichnung vor einer Veröffentlichung kann einen eigenen Verstoß gegen die KI-Verordnung darstellen und liegt allein in Ihrer Verantwortung.
(4) Verbotene Nutzung: Untersagt ist insbesondere die Nutzung der Werkzeuge zur Erzeugung diskriminierender, irreführender, rechtswidriger oder rechtsverletzender Inhalte sowie jede Nutzung, die gegen die KI-Verordnung, das AGG, das UWG oder sonstiges geltendes Recht verstößt.
(5) Einsatz von Anbietern und Verarbeitungsort: Zur Erbringung der KI-Funktionen setzen wir Anbieter Dritter ein; deren Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung und der Sub-Processor-Liste beschrieben. Die Erzeugung von Bildern und Videos findet außerhalb der Europäischen Union statt, weil dafür keine Modelle mit EU-Verarbeitung angeboten werden; die Übermittlung ist durch Standardvertragsklauseln gedeckt (Einzelheiten in Ziffer 8 des AVV). Sie können diese Verarbeitung jederzeit auf die Europäische Union beschränken; Bild-Werkzeuge arbeiten dann mit einer älteren Modell-Generation und Video-Werkzeuge sind nicht ausführbar. Die Verarbeitung von Texten findet ausschließlich in der Europäischen Union statt. Setzt ein Werkzeug einen weiteren Anbieter ohne EU-Region ein, holen wir vor dessen Installation Ihre gesonderte Zustimmung ein.
(6) Bildbearbeitung: zwei Arten mit unterschiedlicher Wirkung. Werkzeuge zur Bildbearbeitung unterscheiden zwischen einer rein technischen Aufbereitung (Belichtung, Kontrast, Weißabgleich, Schärfe, Zuschnitt, Auflösung), die den Bildinhalt nicht verändert, und einer KI-Retusche, die den Bildinhalt verändert (etwa Himmel, Wetter, Vegetation oder bewegliche Gegenstände). Nur die zweite wird gekennzeichnet. Die Plattform schließt bauliche Veränderungen, das Beseitigen sichtbarer Mängel, das Entfernen von Nachbarbebauung und Veränderungen an abgebildeten Personen technisch aus; diese Sperre ist eine Hilfe und entbindet Sie nicht von der Prüfung nach Absatz 7.
(7) Verwendung veränderter Objektfotos. Ein Foto, das den tatsächlichen Zustand einer Immobilie unzutreffend darstellt, kann eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 UWG sein und kauf- oder mietvertragliche Ansprüche auslösen. Sie prüfen vor jeder Veröffentlichung eines bearbeiteten Fotos, ob es den tatsächlichen Zustand zutreffend wiedergibt, und tragen die Verantwortung für diese Entscheidung. Die Plattform stellt Ihnen dafür bereit: eine unmittelbare Gegenüberstellung von Original und Ergebnis, eine automatische Prüfung auf ungewöhnlich starke Abweichungen und eine lückenlose Herkunftskette einschließlich exportierbarem Beleg. Diese Hilfsmittel sind keine Zusicherung, dass ein Ergebnis dem Original in jedem Detail entspricht.
§ 12 Pflichten der Kund:innen und zulässige Nutzung#
(1) Sie sind für sämtliche über Ihren Tenant eingestellten Inhalte und Daten sowie für die Einhaltung der Rechte Dritter verantwortlich. Die Einzelheiten des zulässigen und unzulässigen Gebrauchs, der Konto-Sicherheit und der werkzeugspezifischen Pflichten regeln ergänzend die Nutzungsbedingungen.
(2) Sie verpflichten sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen. Untersagt sind insbesondere: a) das Einstellen rechtswidriger, rechtsverletzender oder diskriminierender Inhalte, b) die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne hinreichende Rechtsgrundlage, c) Maßnahmen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen (etwa das Umgehen von Zugriffskontrollen, automatisiertes Massenabrufen außerhalb der API, das Einschleusen von Schadsoftware), d) die Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte, e) die Nutzung entgegen den Bedingungen der eingesetzten Drittanbieter, f) die Veröffentlichung KI-veränderter Objektfotos ohne die Prüfung nach § 11 Abs. 7 sowie das Entfernen einer maschinenlesbaren KI-Kennzeichnung vor der Veröffentlichung.
(3) Datenhoheit und Datenkategorien: Sie sind für die von Ihnen über die Plattform verarbeiteten Daten Ihrer eigenen Endkund:innen datenschutzrechtlich verantwortlich (Auftragsverarbeitung, siehe § 14). Wir empfehlen, Kundendaten primär in Ihrem CRM zu führen und in den Werkzeugen nur die erforderlichen Daten zu verarbeiten. In den Zugangsdaten-Tresor dürfen keine Banking-Transaktionsnummern (TAN) und keine ihrer Zweckbestimmung nach dort unzulässigen Daten eingestellt werden.
(4) Rechtevergabe und Ausleitung von Daten: Die Plattform stellt jeden Weg, auf dem Daten sie als Datei verlassen (Export, Abzug, Archiv), unter ein eigenes Recht. Diese Rechte sind für alle Rollen unterhalb der Administration ab Werk deaktiviert. Sie entscheiden als Administrator:in Ihres Tenants eigenverantwortlich, ob und welchen Personen Sie ein solches Recht erteilen; die Erteilung erfolgt ausdrücklich und für jedes Recht einzeln. Ab dem Zeitpunkt der Erteilung liegt die Verantwortung für die auf diesem Weg ausgeleiteten Daten allein bei Ihnen. Das betrifft insbesondere die Rechtmäßigkeit der Ausleitung, die weitere Verwendung, Speicherung und Löschung der erzeugten Dateien sowie die Erfüllung Ihrer Pflichten als Verantwortlicher nach § 14. Wir haben auf heruntergeladene Dateien keinen Zugriff; sie können weder gesperrt, zurückgeholt noch nachverfolgt werden. Eine Haftung unsererseits für Folgen einer von Ihnen erteilten Ausleitungsberechtigung ist ausgeschlossen, soweit § 16 nichts anderes bestimmt.
(5) Bei Verstößen gegen wesentliche Pflichten sind wir berechtigt, betroffene Inhalte zu sperren und, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, den Zugang einzuschränken oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen (§ 17).
§ 13 Rechte an Inhalten und Schutzrechte#
(1) Ihre Inhalte: An den von Ihnen eingestellten Inhalten und Daten erwerben wir keine Rechte über den zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang hinaus. Sie räumen uns das für den Betrieb erforderliche, einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten und den beauftragten Auftragsverarbeitern zugänglich zu machen.
(2) Erzeugte Inhalte: An den mithilfe der Werkzeuge erzeugten Ergebnissen (etwa Texten, Bildern) räumen wir Ihnen, soweit an solchen Ergebnissen überhaupt Schutzrechte bestehen und uns zustehen, das Recht zur geschäftlichen Nutzung im Rahmen Ihrer Maklertätigkeit ein. Sie sind für die rechtmäßige Nutzung, insbesondere für die erforderlichen Rechte an zugrunde liegenden Ausgangsbildern und an abgebildeten Objekten, selbst verantwortlich.
(3) Unsere Schutzrechte: Die Plattform, das Plattform-SDK, unsere Werkzeuge, Marken und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei uns beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung, Dekompilierung oder Nachbildung ist unzulässig, soweit nicht gesetzlich gestattet.
(4) Vendor-Schutzrechte: An Werkzeugen von Drittanbietern bestehen die Schutzrechte des jeweiligen Vendors; wir vertreiben diese aufgrund einer einfachen Lizenz.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung#
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (insbesondere Objekt-, Kontakt- und Interessent:innen-Daten sowie KI-Eingaben), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Kunde vor der Nutzung akzeptiert. Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist insoweit der Kunde.
(3) Bei Aufnahme neuer Auftragsverarbeiter, die im Auftrag verarbeitete Daten betreffen, informieren wir mit angemessener Frist (in der Regel 30 Tage) und ermöglichen einen Widerspruch nach Maßgabe des AVV.
§ 15 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt#
(1) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten kündigen wir, soweit möglich, vorab an und führen sie nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch. Informationen zum Betriebszustand veröffentlichen wir auf der Statusseite (status.reosa.de).
(2) Übersteigt eine von uns zu vertretende Nichtverfügbarkeit in einem Kalendermonat 4 Stunden, gewähren wir auf Anfrage eine anteilige Gutschrift. Zeiten angekündigter Wartung, Störungen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs (insbesondere bei Vorleistern und Drittanbietern) sowie Fälle höherer Gewalt bleiben unberücksichtigt.
(3) Höhere Gewalt: Bei Ereignissen höherer Gewalt (etwa Naturereignisse, Streik, Ausfall von Vorleistern, behördliche Maßnahmen, weiträumige Netz- oder Stromausfälle) sind wir für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit.
§ 16 Gewährleistung und Haftung#
(1) Rechtsnatur, Gewährleistung und anfängliche Mängel Für die Bereitstellung der Plattform und ihrer Funktionen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (Garantiehaftung gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
(2) Unbeschränkte Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG),
- im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(3) Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit (Kardinalpflichten) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der den vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses an den Anbieter gezahlten Netto-Entgelten entspricht.
(4) Ausschluss von Folgeschäden Die Haftung für sonstige Fälle leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle sowie für entgangenen Gewinn.
(5) Haftungsausschluss für KI-Ergebnisse und Fremdinhalte Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Nutzung von KI-Werkzeugen und Drittanbieter-Modulen (Vendors) bereit.
- Keine Beratungsleistung: Die durch KI generierten Ergebnisse stellen keine verbindliche Fach-, Rechts-, Steuer- oder Immobilienberatung dar.
- Prüfpflicht des Kunden: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die fachliche, wettbewerbsrechtliche und juristische Überprüfung sämtlicher generierter Inhalte vor deren geschäftlicher Nutzung oder Veröffentlichung (§ 11 Abs. 2). Für Schäden (z. B. Abmahnungen wegen fehlerhafter Exposés, falsche rechtliche Klauseln, Urheberrechtsverletzungen durch KI-Bilder), die daraus resultieren, dass der Kunde seiner anlassbezogenen Prüfpflicht nicht nachgekommen ist, haftet der Anbieter nicht. Ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB) wird in vollem Umfang angerechnet.
(6) Datensicherungspflicht und Datenverlust Der Kunde ist verpflichtet, für eine regelmäßige und gefahrentsprechende Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen und an den Anbieter übermittelte Daten im Rahmen des Zumutbaren selbst vorzuhalten (z. B. in seinem primären CRM-System). Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für den Aufwand und die Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.
(7) Verjährung Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des schädigenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die in Absatz 2 genannten Fälle der unbeschränkten Haftung; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(8) Erstreckung auf Erfüllungsgehilfen Sämtliche vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 17 Laufzeit, Kündigung, Datenexport und Löschung#
(1) Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem vom Kunden im Bestellprozess gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Sofern keine der Parteien den Vertrag fristgerecht kündigt, verlängert sich dieser automatisch jeweils um denselben Zeitraum (einen weiteren Monat bzw. ein weiteres Jahr).
(2) Ordentliche Kündigung Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums möglich.
- Form: Die Kündigung durch den Kunden kann bequem und formfrei über die entsprechende Kündigungs-Funktion („Button“) im Kunden-Dashboard (Tenant-Verwaltung) oder hilfsweise in Textform (z. B. per E-Mail an den Support) erfolgen.
- Abrechnungsfolgen: Im Falle einer ordentlichen Kündigung erfolgt keine (auch keine anteilige) Erstattung bereits im Voraus gezahlter Grundentgelte für die laufende Periode. Sämtliche nicht verbrauchten Credits (sowohl Plan-Credits als auch Zukauf-Pakete) verfallen mit dem Wirksamwerden der Kündigung am Ende des Abrechnungszeitraums unwiederbringlich.
(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund Das Recht beider Parteien zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde: a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug gerät, b) trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Pflichten aus § 12 (zulässige Nutzung) verstößt (z. B. Einstellen rechtswidriger Inhalte, Missbrauch der API), c) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
(4) Freiwillige Stornierung (Kulanz bei Jahresverträgen) und Widerruf
- B2B-Kulanzregelung: Da sich das Angebot primär an Unternehmer richtet, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wir gewähren jedoch bei Verträgen mit jährlicher Vorabzahlung eine freiwillige Stornierungsoption: Innerhalb der ersten 14 Tage nach dem erstmaligen Vertragsabschluss kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen storniert werden. In diesem Fall erstatten wir den vollen Jahresbetrag abzüglich eines etwaigen Mehrverbrauchs (Overage).
- Verbraucher-Widerruf: Sofern der Kunde im Ausnahmefall als Verbraucher (§ 13 BGB) handelt (vgl. § 2 Abs. 2), gilt ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht, über das in der separaten Widerrufsbelehrung informiert wird.
(5) Datenexport und Übergangsfrist (Grace Period) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Sicherung und den Export seiner Daten vor Beendigung des Vertrags. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, stellen wir dem Kunden nach Wirksamwerden der Kündigung für einen Zeitraum von in der Regel 30 Tagen (Übergangsfrist) den Zugang in einem eingeschränkten Nur-Lese-Modus (Read-Only) zur Verfügung. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, wesentliche Tenant-Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON) zu exportieren. Die Ausführung von Werkzeugen oder die Generierung neuer KI-Inhalte ist in diesem Status nicht mehr möglich.
(6) Endgültige Löschung und Aufbewahrungspflichten Nach Ablauf der in Absatz 5 genannten Übergangsfrist wird der Tenant samt aller verbleibenden Nutzer- und Endkundendaten automatisiert und unwiederbringlich von den Produktivsystemen gelöscht, nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrages.
- Backups: In verschlüsselten System-Backups verbleiben die Daten aus technischen Gründen für einen weiteren, kurzen Zyklus, bevor sie auch dort durch Überschreiben endgültig vernichtet werden.
- Ausnahmen (Compliance): Hiervon ausgenommen sind lediglich solche Daten, die zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen (insbesondere die nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zehnjährige Aufbewahrung von Rechnungen, Transaktions- und abrechnungsbezogenen Stamm- und Vertragsdaten).
§ 18 Vertraulichkeit#
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 19 Meldepflichten des Plattformbetreibers#
Soweit über den Marktplatz Vergütungen an Vendors ausgezahlt werden, können uns als Plattformbetreiber Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der Richtlinie DAC7) treffen. Eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt für meldepflichtige Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Schwellenwerte (in der Regel ab 30 Transaktionen und 2.000 € Vergütung je Kalenderjahr). Betroffene Vendors informieren wir gesondert; die Regelungen im Verhältnis zu Vendors ergeben sich aus der Vendor-Vereinbarung.
§ 20 Referenznennung#
(1) Wir sind berechtigt, den Kunden (Name und Logo) als Referenzkunden auf unserer Website, in Präsentationen und in sonstigen Vertriebs- und Marketingunterlagen zu nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Die White-Label-Nutzung des Kunden gegenüber dessen Endkund:innen bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Kunde kann einer Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Eine Nennung im Rahmen bereits produzierter oder verbreiteter Materialien bleibt bis zu deren nächster Überarbeitung zulässig.
§ 21 Kommunikation und elektronische Zustellung#
(1) Vertragsbezogene Erklärungen, Rechnungen, Hinweise (etwa zu Zahlungen, Änderungen, Wartung oder Sicherheit) und Mitteilungen erfolgen elektronisch, insbesondere per E-Mail an die hinterlegte Adresse, über die Plattform oder über die Statusseite (status.reosa.de). Der Kunde hält eine gültige E-Mail-Adresse vor und stellt deren Empfang sicher.
(2) Soweit für eine Erklärung die Textform vorgesehen ist, genügt die elektronische Übermittlung. Eine über die Textform hinausgehende Form ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Für den Zugang gilt eine elektronische Mitteilung als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann; unterlässt der Kunde die Aktualisierung seiner Kontaktdaten, gehen dadurch bedingte Zustellprobleme zu seinen Lasten.
§ 22 Änderungen dieser AGB#
(1) Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (etwa geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, Änderungen des Leistungsangebots oder der eingesetzten Anbieter) und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widersprechen Sie nicht innerhalb der genannten Frist und nutzen Sie die Plattform weiter, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Bei Widerspruch sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
§ 23 Schlussbestimmungen#
(1) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(2) Abtretung: Eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
(3) Textform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Augsburg.
(6) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(7) Rangfolge der Vertragsdokumente: Bei Widersprüchen gilt die folgende Rangfolge: (a) die im Bestellprozess angezeigten Plan-, Leistungs- und Preisangaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, (b) eine etwaige individuelle schriftliche Vereinbarung (insbesondere beim Plan Max+), (c) diese AGB, (d) die Nutzungsbedingungen, (e) der Auftragsverarbeitungsvertrag für die dort geregelten Datenschutzfragen, (f) die Produktdokumentation unter docs.reosa.de.
(8) Keine Verbraucherstreitbeilegung: Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(9) Vertragssprache: Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen nur der Information.
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