Begriff
Energieausweis
Der Nachweis über den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes. In einer Anzeige sind mehrere Angaben daraus Pflicht.
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass eine Immobilienanzeige bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthält: die Art des Ausweises, den Kennwert, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Fehlt eine dieser Angaben, ist die Anzeige angreifbar. Deshalb liest ein Werkzeug der Plattform die Werte aus dem Ausweis, überträgt sie nach Bestätigung an das Objekt, und der Exposé-Generator setzt daraus den Pflichtblock.
Der Ausweis selbst wird nicht von uns erstellt. Wir lesen und übertragen, was darin steht.