DB-Leads verstehenTeil 9 von 13
Eigentümer-Mining und Recht: DSGVO, AGG und EU AI Act
Alter, Geschlecht, Herkunft, Familienstand, Gesundheit: gesperrt, an zwei Stellen im Code. Teil 9 der Serie über die rechtlichen Leitplanken eines Werkzeugs, das im eigenen Bestand nach Verkaufsabsicht sucht.
REOSA-Team · 05.09.2026 · 5 Min. Lesezeit
Ein Werkzeug, das aus dem Verlauf eines Kontakts ableitet, ob diese Person wahrscheinlich verkaufen will, trifft eine Aussage über einen Menschen. Damit ist es kein reines Textwerkzeug mehr, und es reicht nicht, im Marketing „DSGVO-konform" zu schreiben. Dieser Text sagt, was konkret gebaut ist.
Die eine Grundentscheidung#
Alle rechtlichen Eigenschaften des Werkzeugs folgen aus einer einzigen Bauentscheidung: Das Modell findet und belegt Signale. Punkte vergibt Code.
Ein Sprachmodell, das frei eine Zahl zwischen 0 und 100 vergibt, ist nicht prüfbar. Man kann nicht beweisen, dass das Alter der Person keine Rolle gespielt hat, denn es steht ja im Kontext, und die Begründung ist im besten Fall eine nachträgliche Erzählung.
Eine offengelegte Formel dagegen kann man vorlegen. Sie kennt sieben Signal-Kategorien, drei Stärken, drei Herkünfte und vier Altersstufen. Sie kennt kein Personenmerkmal. Ob das im Einzelfall zu einem guten Ergebnis führt, ist eine Produktfrage. Ob es prüfbar ist, ist eine Rechtsfrage, und die Antwort lautet ja.
Was gesperrt ist#
Felder, deren Inhalt ein geschütztes Merkmal ist, sind als Analyse-Kontext nicht wählbar: Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Familienstand, Gesundheit.
Zwei Details entscheiden darüber, ob diese Sperre etwas wert ist.
Sie greift zweimal. Einmal beim Speichern der Einstellung und einmal beim Zusammenstellen des Prompts. Die Oberfläche ist Bedienkomfort, keine Sicherheit, und vor allem: Ein Feld kann nach dem Freischalten in onOffice umbenannt worden sein. Ein Feld, das gestern „Notiz" hieß und heute „Gesundheitszustand", würde bei einer Prüfung nur beim Speichern durchrutschen.
Sie arbeitet mit Wortgrenzen. Damit „HerkunftKontakt" weiterhin die Lead-Quelle sein darf und „Altersvorsorge" kein Alter ist. Eine Sperrliste, die zu viel greift, wird umgangen, und dann ist sie wirkungslos statt streng.
Als Plattform-Feld bleiben diese Felder zuordenbar. Ein Maklerbüro darf ein Geburtsdatum führen, das ist sein gutes Recht und oft sogar nötig. Es geht ausschließlich darum, was die Analyse sieht.
Die Grenze im Prompt#
Die Sperrliste deckt Felder ab. Der Verlauf ist Freitext, und dort steht, was Menschen geschrieben haben. Deshalb steht die Grenze zusätzlich als ausdrückliche Regel im Prompt, und sie ist so formuliert, dass sie einen echten Unterschied trifft:
Zulässig ist die Aussage der Person. „Das Haus wird uns zu groß" ist ein Satz, den jemand gesagt hat. Er darf als Lebensereignis gewertet werden.
Unzulässig ist die Ableitung aus einem Merkmal. „Ist über 70, verkauft bestimmt bald" ist keine Beobachtung, sondern eine Unterstellung auf Basis des Alters.
Der Unterschied klingt fein und ist der ganze Punkt. Das Werkzeug soll lesen, was gesagt wurde, und nicht raten, was ein Mensch mit diesen Eigenschaften wohl vorhat.
Für Textausgaben, also den vorgeschlagenen Gesprächseinstieg, kommt die allgemeine Leitplanke der Plattform dazu. § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verbietet Benachteiligung beim Abschluss von Verträgen über Wohnraum unter anderem wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Jedes textgenerierende Werkzeug der Plattform trägt denselben Baustein im System-Prompt, damit eine Formulierung wie „bevorzugt junges Paar" gar nicht erst entsteht.
Keine automatisierte Entscheidung#
Das Werkzeug erzeugt eine Prüf-Liste. Es verschickt nichts, ruft niemanden an und legt keinen Auftrag an. Der automatische Versand aus dem Werkzeug heraus ist nicht gebaut, er ist als Ausbaustufe beschrieben und trägt in dieser Beschreibung harte Voraussetzungen, unter anderem die Prüfung gegen die zentrale Werbewiderspruchs-Liste der Plattform.
Damit findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall statt, die gegenüber der betroffenen Person rechtliche Wirkung entfaltet. Der Punktwert ist eine Reihenfolge für den Arbeitstag einer Maklerin, mehr nicht.
Das ist auch der Grund für die Einordnung nach dem EU AI Act. Das Werkzeug ist als begrenztes Risiko eingestuft: Es fällt unter keinen der Anwendungsfälle aus Anhang III, es entscheidet nicht über den Zugang einer Person zu Kredit, Beschäftigung, Bildung oder einer wesentlichen Leistung, und sein Ergebnis geht durch eine menschliche Hand, bevor es irgendeine Wirkung nach außen hat. Daraus folgen Transparenzpflichten, keine Konformitätsbewertung. Wo die Plattform Werkzeuge plant, die anders liegen, etwa eine automatisierte Immobilienbewertung, sind sie in unserer eigenen Übersicht ausdrücklich als hochriskant markiert und entsprechend zu behandeln.
Rechtsgrundlage und Betroffenenrechte#
Analysiert wird ausschließlich der eigene Bestand des Maklerbüros, also Kontakte, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung oder eine Anbahnung besteht. Die tragfähige Grundlage dafür ist regelmäßig das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Abwägung im Einzelfall und die Information der betroffenen Personen bleiben Aufgabe des Büros, denn es ist der Verantwortliche. Die Plattform arbeitet als Auftragsverarbeiterin.
Praktisch unterstützt das Werkzeug dabei an drei Stellen.
Auskunft. Zu einem einzelnen Kontakt lässt sich eine Auskunft erzeugen, die zusammenstellt, was zu dieser Person gespeichert ist und welche Einschätzung mit welcher Begründung entstanden ist. Ohne das wäre ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO eine Sucharbeit von Hand.
Aufbewahrung. Einschätzungen und Funde werden nach einer eingestellten Frist gelöscht, in der Vorgabe 24 Monate, gerechnet ab dem späteren von letztem Kontakt und Erstellung. Die Quelldaten bleiben unberührt im CRM. Antworten aus einer Datenanfrage werden ebenfalls nach 24 Monaten gelöscht.
Verarbeitungsverzeichnis. Was das Werkzeug verarbeitet, steht als Pflichtangabe in seinem Manifest und fließt automatisch in das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO, das der Arbeitsbereich abrufen kann. Ein Werkzeug ohne diese Angabe wird dort als Lücke ausgewiesen, nicht weggelassen.
Wo die Daten rechnen#
Die Textanalyse läuft in der Europäischen Union. Für Modelle des Anbieters Google geschieht das über dessen EU-Region, ausdrücklich nicht über den weltweiten Endpunkt: Der Unterschied zwischen europäischer und weltweiter Verarbeitung steckt allein im Hostnamen, weshalb keine Stelle im Code eine solche Adresse selbst zusammenbaut. Die Datenbank steht in Frankfurt am Main, mandantengetrennt.
Für Bild- und Videowerkzeuge gilt eine andere Zonenregel, die für dieses Werkzeug keine Rolle spielt: DB-Leads verarbeitet Text.
Und wenn ein Kontakt keine Werbung will#
Das gehört nicht in dieses Werkzeug, sondern eine Ebene tiefer, und das ist Absicht. Die Plattform führt eine zentrale Sperrliste, und die Prüfung sitzt im Versand, nicht beim Aufrufer. Jedes Werkzeug erbt sie damit, ohne selbst daran denken zu müssen. Es gibt keinen Schalter, der sie übergeht, und das ist per Test festgehalten.
Für DB-Leads bedeutet das: Ein Kontakt mit Werbewiderspruch kann in einer Prüf-Liste erscheinen, denn die Analyse des eigenen Bestands ist etwas anderes als eine Ansprache. Eine werbliche Nachricht an ihn geht aber nicht hinaus, auch dann nicht, wenn jemand im Büro es versucht.
Was das Werkzeug nicht kann und nicht behauptet#
Es macht aus schlechten Daten keine guten. Es ersetzt keine Rechtsberatung, und die Rechtstexte der Plattform sind die verbindliche Quelle, nicht dieser Beitrag. Und es nimmt dem Büro die Abwägung nicht ab, ob eine bestimmte Ansprache zu einem bestimmten Zeitpunkt angemessen ist. Es sagt nur, wo im eigenen Bestand etwas steht, das jemand einmal gesagt hat und das seither niemand gelesen hat.